Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, den Katalog des § 397a StPO dahingehend zu erweitern, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.
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