Auf betrieblicher und behördlicher Ebene sollten alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Menschen vor sexueller Belästigung zu schützen und abwertendes Verhalten präventiv zu verhindern. Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen physische und psychische Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Verbale und körperliche Gewalt sowie sexuelle Belästigung sind für Beschäftigte in vielen Tätigkeitsbereichen, gerade mit Kontakt zu Kund*innen, Patient*innen oder Gästen, relevante Gefährdungen, die erhebliche Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen haben können. Deshalb müssen Regelungen in Betrieben und Dienststellen so gestaltet sein, dass sie als präventive Schutzmaßnahmen wirksam sind.
Der Deutsche Frauenrat setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein,