Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesministerin für Gesundheit auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Vergütungsstruktur und insbesondere die Vergütungshöhe der freiberuflich tätigen Beleghebammen im Rahmen des Hebammenhilfevertrags gemäß § 134a SGB V neu verhandelt wird. Der GKV-Spitzenverband soll aufgefordert werden, als Vertragspartner die entsprechenden Verhandlungen umgehend wieder aufzunehmen. Ziel muss primär ein deutlich über dem durch die Schiedsstelle festgesetztes Vergütungsniveau sein, um damit die freiberufliche Tätigkeit dauerhaft und angemessen zu bezahlen und somit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen