Der Vorstand des Deutschen Frauenrats setzt sich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dafür ein, die in §§ 24 d; f SGB V verankerte Wahlfreiheit Schwangerer, Gebärender und Wöchnerinnen zu fördern.
Dies beinhaltet:
Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die in §§ 24 d; f SGB V verankerte Wahlfreiheit Schwangerer und Gebärender zu stärken und eine bedürfnisorientierte, ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
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