
Als größter Dachverband frauenpolitischer Organisationen in Deutschland beobachtet der Deutsche Frauenrat (DF) mit Sorge den steigenden Einsatz von betäubenden Mitteln zur Begehung von Sexualstraftaten. Diese haben für die Betroffenen gravierende Folgen. Die aktuelle Rechtlage weist hier jedoch in Bezug auf sexuelle Übergriffe eine Regelungslücke auf: Bei Einsatz von K.-o.-Tropfen ist anders als bei Einsatz von bspw. Messern kein höheres Strafmaß vorgesehen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf künftig auch für diese Fälle ein Mindeststrafmaß von fünf Jahren gelten soll.
Der Verband betont gleichzeitig, dass diese Reform allein nicht ausreicht, sondern eine grundlegende Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts hin zu einem konsequenten „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip nach dem Vorbild Spaniens und Schwedens notwendig ist. Dies muss ergänzt werden durch Fortbildungen für Polizei und Justiz zu geschlechtsspezifischer Gewalt und den flächendeckenden Ausbau vertraulicher Spurensicherung, um eine effektive Rechtsanwendung zu ermöglichen.
Über das vorliegende Vorhaben hinaus begrüßt der DF die ambitionierte rechtspolitische Agenda der Bundesregierung, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Ergänzend fordert der Verband einen deutlich stärkeren Fokus auf Gewaltprävention, der mit angemessenen finanziellen Mitteln hinterlegt ist.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
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