Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt, dass die Bundesregierung plant, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels vorzulegen. Ziel soll die Verbesserung der Unterstützungssysteme, die Stärkung der Rechte von potenziell Betroffenen und die verbesserte Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen sein. Mit der Vorlage eines Diskussionspapiers zur inhaltlichen Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Bitte um Kommentierung soll die Ausarbeitung des Aktionsplans unterstützt werden. Die darin enthaltenen Handlungsfelder spiegeln die Bereiche wider, die auch aus Sicht des DF weiterentwickelt werden müssen. Der DF fordert die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Menschenhandel, aufenthaltsrechtliche Reformen, bessere Zugänge zum Opferschutz und eine nachhaltige Finanzierung von Fachberatungsstellen. Insgesamt ist eine geschlechterspezifische Ausrichtung im Aktionsplan wesentlich. Eine effiziente Bekämpfung des Menschenhandels kann nur durch planvolles politisches Vorgehen auf Bundes- und Länderebene und mit einer umfassenden Zusammenarbeit und Partnerschaften auf nationaler und internationaler Ebene erfolgen.