Stillen in der Öffentlichkeit muss in Deutschland grundsätzlich erlaubt sein. Säuglinge und Kleinkinder müssen im öffentlichen Raum versorgt werden dürfen. Das Hausrecht in der Gastronomie und in Freizeiteinrichtungen soll die Stillfreiheit nicht beeinträchtigen. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, damit Kinder jederzeit in bspw. Cafés und Restaurants gestillt werden können. Stillende dürfen nicht diskriminiert werden, sondern sie sollen alle Freiheiten bekommen, um unbeschwert den Bedürfnissen ihres Kindes nachzukommen, es mit Nahrung zu versorgen und am öffentlichen Leben teilzunehmen.
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