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Umverteilung von Sorgearbeit

Thema "Bundestagwahl" | 18. Februar 2021

Wir stellen fest:

In Folge der Corona-Krise zeichnet sich eine Retraditionalisierung von Geschlechterrollen ab. Frauen haben schon vorher im Durchschnitt täglich anderthalb Stunden mehr Zeit für Haushalt, Kinder und Angehörige als Männer erbracht. Der sogenannte Gender Care Gap, die Lücke in Bezug auf unbezahlte Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern, beträgt 52 Prozent, in Paarhaushalten mit Kindern sogar 83 Prozent.

Der Gender Care Gap ist eng verbunden mit dem Gender Pay Gap: Je mehr Sorgearbeit Frauen übernehmen, desto weniger Zeit bleibt ihnen, ein auskömmliches eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

Wir fordern:

Partnerschaftliche Arbeitsteilung fördern

Das Steuer- und Sozialrecht ist immer noch auf das Ernährermodell ausgerichtet. Deshalb herrscht in unserer Gesellschaft nach wie vor ein traditionelles Rollenverständnis, das vornehmlich Mädchen und Frauen die Verantwortung für die Sorgearbeit und Jungen und Männern für den Familienunterhalt zuschreibt. Selbst Paare, die sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen wollen, sind wegen falscher Anreize dazu oft nicht in der Lage.

Damit beide Geschlechter in allen Lebenslagen Erwerbs- und Sorgearbeit verbinden können, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich über den Lebensverlauf hinweg zu teilen. Die Währungen hierfür sind Zeit, Geld und Infrastruktur. Familien benötigen daraus einen guten Mix. Dazu gehören u.a. eine bezahlte Pflegezeit, bedarfsgerechte Kinderbetreuung und ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote auch für Schulkinder – damit insbesondere Mütter genug Zeit haben, um Geld zu verdienen. Gleichstellungsorientierte Familienpolitik muss deshalb mit passender Arbeitsmarkt-, Sozial- und Steuerpolitik einhergehen. Dazu gehört auch, dass der Personenkreis, der von dem Brückenteilzeitgesetz profitieren kann, ausgeweitet wird.

Vereinbarkeit bleibt auch in der Krise Aufgabe der gesamten Gesellschaft: Staatliche Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie müssen die Lebenswirklichkeit von Müttern und pflegenden Frauen berücksichtigen, um Rückschritte in der Gleichstellung zu verhindern. Investitionen in die Infrastruktur zur Betreuung und Bildung von Kindern sowie für Pflegebedürftige sind jetzt dringend notwendig.

Vaterschaftsfreistellung nach Geburt eines Kindes

Für die Betreuung und Erziehung von Kindern übernehmen nach wie vor in erster Linie Frauen die Verantwortung. Um das zu ändern, fordert der DF eine bezahlte Freistellung für Väter und Co-Mütter bei der Geburt eines Kindes. Je früher Väter Verantwortung in der Kinderbetreuung übernehmen, desto eher werden sie auf Dauer zu aktiven Vätern. Das tut nicht nur den Kindern gut, sondern fördert auch eine gleichberechtigte Arbeitsteilung in Paarhaushalten. Das wiederum stärkt Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit. Engagieren sich mehr Väter von Anfang an in der Familie, ist auch Arbeitgeber*innen bewusst: Nach der Geburt eines Kindes sind auch die Väter zunächst nicht verfügbar.

Der DF fordert, dass Väter und Co-Mütter mindestens zwei Wochen innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt bezahlt der Arbeit fernbleiben können. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des DGB unterstützt diese Forderung: Die Bundesregierung muss eine Vaterschaftsfreistellung aufgrund der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie einräumen, die deutsche Elterngeld-Regelung reicht nicht aus. Die Leistung soll wie das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert werden.

Entgeltersatzleistung und professionelle Hilfen für Pflegende

In Folge tradierter Rollenzuschreibungen und geringerer Erwerbseinkommen pflegen häufiger Frauen als Männer ihre Angehörigen, wenn diese Unterstützung benötigen. Dafür geben Frauen oftmals ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise auf – mit negativen Konsequenzen für ihre berufliche Entwicklung und eigenständige Existenzsicherung bis ins Alter. Sowohl Männer als auch Frauen müssen die Möglichkeit haben, ohne berufliche Nachteile Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu übernehmen. Voraussetzung dafür sind gesetzliche Regelungen, die Beschäftigten flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen, wie z.B. befristete Auszeiten vom Job oder vorübergehende Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Der DF fordert zusätzlich die Einführung einer Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten, damit pflegende Frauen besser abgesichert sind und Männer ermutigt werden, ihre Angehörigen zu pflegen. Damit Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gut gelingt, müssen Pflegende auf bedarfsgerechte und öffentlich bereitgestellte Hilfen und Strukturen zugreifen können. Dazu gehören Angebote für Kurzeit- und Tagespflege, stundenweise Betreuung, Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Bereitschaftsdienste. Deren Ausbau müssen Bund, Länder und Kommunen vorantreiben und durch den Umbau der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung die Ansprüche der Pflegebedürftigen ausweiten.

Gerechtes Sorge- und Unterhaltsrecht

In der Debatte um das Sorgerecht steht aktuell die Einführung eines automatischen gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern im Zentrum. Der DF lehnt eine solche Regelung ab. Eine gemeinsame Sorge der Eltern kann nur durch eine übereinstimmend abgegebene Sorgeerklärung oder durch eine Entscheidung des Familiengerichts entstehen. Darüber hinaus setzt sich der DF für eine differenzierte Bewertung des Wechselmodells ein: Es mag im Einzelfall eine gute Lösung sein. Als gesetzliches Leit- oder Standardmodell für alle Familien in Trennung ist es nicht geeignet.

Für das Unterhaltsrecht wird diskutiert, inwiefern ein erweiterter Umgang des Kindes mit dem getrenntlebenden Elternteil, in der Regel der Vater, eine Minderung des Kindesunterhalts rechtfertigt, und dies insbesondere in Zusammenhang mit dem Wechselmodell. Doch Alleinerziehende, zu 90 Prozent Frauen, sind oft auf den Kindesunterhalt angewiesen, weil das Unterhaltsrecht nach einer Trennung oder Scheidung verlangt, dass Geschiedene sich finanziell allein absichern. Das fällt vor allem den Müttern schwer, die in der zuvor geführten Partnerschaft die eigene Berufstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung reduziert haben. Bleibt dazu der Kindesunterhalt aus, kann auch der Unterhaltsvorschuss nicht verhindern, dass Einelternfamilien in Armut geraten.

In der Diskussion um das Unterhaltsrecht setzt sich der DF für ein Stufenrechenmodell nach dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“ ein, das die familiäre Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit vor der Trennung berücksichtigt und sowohl die entstehenden Mehrkosten eines erweiterten Umgangs oder Wechselmodells (z.B. doppelte Ausstattung und Miete von Kinderzimmern) als auch die jeweiligen laufenden Beiträge der Eltern zum Unterhalt des Kindes angemessen berücksichtigt. Nach einer Trennung oder Scheidung müssen die finanziellen Risiken gerecht zwischen den Eltern verteilt werden, um Armut in Einelternfamilien zu verhindern. Weiter fordert der DF eine Kindergrundsicherung, die unabhängig von der Lebensform der Eltern die Lebensgrundlage jedes Kindes sichert. Sie würde viele Konflikte lösen.

Sorgeberufe aufwerten

Wie bei der informellen Sorgearbeit gibt es auch bei der professionellen Sorgearbeit ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern: Ob als Kranken- oder Altenpflegerin, als Erzieherin, Sozialpädagogin oder Haushaltshilfe: Meistens sind es Frauen, die in diesen Berufen gesellschaftlich wertvolle Arbeit bei schlechter Vergütung leisten. Damit diese systemrelevanten Tätigkeiten ihrem gesellschaftlichen Wert entsprechend höher vergütet werden und sich die Arbeitsbedingungen dort verbessern, müssen Sorgeberufe aufgewertet werden. Notwendige Maßnahmen dafür sind ein angemessener gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 12 Euro, eine Stärkung der Tarifbindung durch leichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärung und Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen, eine Neubewertung der einzelnen Tätigkeiten innerhalb der Berufe im Rahmen von Tarifverträgen und verbesserte Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

 

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