Der Deutsche Frauenrat unterstützt ausdrücklich den Antrag der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages vom 28.1.2026 „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Drucksache 21/3873).
Der Deutsche Frauenrat übernimmt die darin erhobene Forderung nach einem zeitnahen Monitoring der Anwendung und Inanspruchnahme der NIPT (Bluttest in der Frühschwangerschaft auf eine bestimmte Chromosomenverteilstörung mit einem überzähligen Chromosom) nach der Übernahme der Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ebenfalls fordert der Deutsche Frauenrat die Einrichtung eines Gremiums unter Einbezug von Selbstvertretungsorganisationen, welches in Zukunft den Gesetzgeber fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten soll.
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