Der Deutsche Frauenrat hat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen Gesetzentwurf vorgelegt, um damit einen politischen Impuls für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu setzen. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.
Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und geschützt werden. Aktuelle Forschung zu den Erfahrungen ungewollt Schwangerer in Deutschland zeigt: Der Schwangerschaftsabbruch wird stigmatisiert und die Versorgungslage ist vielerorts unzureichend.
Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht auch der im Frühjahr veröffentlichte Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich.
Hier finden Sie den Verbändebrief
Hier finden Sie den vollständigen Gesetzentwurf
Auf der Mitgliederversammlung 2024 hat eine breite Mehrheit der Delegierten sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts ausgesprochen. Minderheitsvoten brachten die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände und -gruppen und die Frauen Union ein. Darin verweisen sie auf den Paragrafen 218 StGB als verfassungsrechtlichen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens und mahnen die bessere Unterstützung ungewollt Schwangerer an. Den Beschluss und Minderheitenvoten finden Sie hier.