Der Deutsche Frauenrat fordert, dass der Umgang mit Vergewaltigungsopfern im Gerichtsverfahren verbessert wird.
Dazu gehört im Einzelnen:
- Ein Rechtsanspruch für Betroffene auf psychosoziale, gegebenenfalls interkulturelle, Prozessbegleitung, damit sie während des oft langwierigen Verfahrens Unterstützung erhalten.
- Die Möglichkeit der Videovernehmung muss häufiger angewendet werden.
- Auf Wunsch des Opfers muss die Öffentlichkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
- Die Opfer müssen auf Antrag über die Beendigung des geschlossenen Strafvollzuges informiert werden.