Der Deutsche Frauenrat fordert ein modernisiertes Gleichbehandlungsgesetz. Dazu gehört:
- ein Verbandsklagerecht/ Klagerecht für anerkannte Antidiskriminierungsverbände wie es auch im Verbraucherschutz oder beim Behindertengleichstellungsgesetz existiert,
- ein eigenes Klagerecht für Antidiskriminierungsstellen in Fällen von besonderer Bedeutung so etwa bei Fällen, die eine Vielzahl von Menschen betreffen wie z.B. Regelungen in Tarifverträgen,
- eine Fristverlängerung für Entschädigungsleistungen und Schadensersatz, wirksame Sanktionen.
Bisherige Ausnahmeklauseln mit Bezug auf Religionsgemeinschaften sind, wo kein direkter Zusammenhang mit Verkündigung und Lehre besteht, ersatzlos zu streichen.