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Bündnis Istanbul-Konvention: Deutschland wird seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht gerecht

Pressemitteilung | 20. November 2025

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Der Bericht wird GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul Konvention (BIK), der in einem fast einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet wurde, beleuchtet diese Versäumnisse detailliert und zeigt den akuten Handlungsbedarf auf.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt zu – Schutzlücken bleiben bestehen

Gewalt gegen Frauen, Mädchen und TIN*-Personen ist eine massive Verletzung der Menschenrechte. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesregierung verpflichtet, wirksamen Schutz zu gewährleisten und Gewalt systematisch abzubauen. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Während die Gewalt gegen Frauen zunimmt, bleibt die Umsetzung der Konvention fragmentiert und unverbindlich. Vor allem intersektionale Defizite und Schutzlücken werden weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits 2022 hatte GREVIO erhebliche Mängel aufgezeigt.

Zentrale Kritikpunkte: Mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Intersektionalität

Die vorgelegte Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung erwähnt zwar intersektionale Perspektiven, wendet sie aber nicht grundlegend als Konzept an. “Vulnerable Gruppen, darunter Frauen mit Behinderungen, Geflüchtete, wohnungs- und obdachlose Frauen, Sintizze und Romnja sowie trans, inter und queere Personen, haben durch institutionelle Hürden, diskriminierende Praktiken und fehlende Ressourcen kaum oder nur sehr erschwerten Zugang zum Hilfesystem (Dr. Delal Atmaca, DaMigra). Es braucht einen grundlegenden Paradigmenwechsel von Leuchtturm-, Pilot- und Modellprojekten hin zu flächendeckenden, nachhaltig finanzierten und diskriminierungsfreien Strukturen im Gewaltschutz, welche die gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen und umsetzen.

“Es ist völlig unhaltbar, dass es immer noch strukturelle Defizite in der Finanzierung der
gesamten Arbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt gibt. Das betrifft auch die Bundesebene: die
Berichterstattungsstelle zur Istanbul-Konvention ist entgegen der Forderung der Konvention bisher
nicht abgesichert. Wenn wir Pech haben, ist sie ab 2027 einfach weg.” (Katja Grieger vom bff).

Rechte Gewalt verschärft das Klima

Das Bündnis warnt: Antifeminismus, Rechtspopulismus und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden
den Schutz von Gewaltbetroffenen. Besonders restriktive migrationspolitische Maßnahmen, wie die
geplante Umsetzung der GEAS-Reform, drohen den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete und
migrierte Gewaltbetroffene weiter einzuschränken.

Über das Bündnis Istanbul-Konvention

Das Bündnis Istanbul-Konvention setzt sich aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen und Fachverbänden zusammen, die für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten und sich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland einsetzen. Der Alternativbericht wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbezug von Betroffenenperspektiven erarbeitet. Alle Informationen zum BIK sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden.

 

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