Auf Initiative des Deutschen Frauenrats schlossen sich im November 2015 zivilgesellschaftliche Organisationen zur CEDAW-Allianz zusammen. Die 38 Allianz-Mitglieder einte ihr frauen- und gleichstellungspolitisches sowie ihr menschenrechtliches Engagement. Das gemeinsame Ziel war die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur „Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) in Deutschland. In einem über einjährigen Prozess formulierte die Allianz ihre politischen Forderungen, um dem CEDAW-Ausschuss ihre alternative Sicht der Situation in Deutschland darzulegen und um diesen Forderungen gegenüber der Bundesregierung Nachdruck zu verleihen. Der Alternativbericht wurde Anfang Dezember 2016 dem UN-CEDAW-Ausschuss vorgelegt, der die Einhaltung des Übereinkommens überwacht. Im Februar 2017 sprachen Vertreterinnen der Allianz vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf. Die Allianz wurde 2017 formal beendet.
Der Berichtstext entstand in intensiven Diskussionen der Arbeitsgruppen (AGs), analog zu den politischen Themenfeldern Einleitung, Bildung und Rollenstereotype, Erwerbsleben, Beteiligung und Gender Budgeting, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit und Internationales. Der vorliegende Bericht folgt diesem Aufbau. Eine Redaktionsgruppe aus gewählten Vertreterinnen der Allianz war – in Absprache mit den AGs und deren Sprecher*innen – für die Zusammenführung dieser Texte zu einem gemeinsamen Bericht verantwortlich. Sowohl in den Arbeitsgruppen als auch in der Redaktionsgruppe wurde größter Wert darauf gelegt, dass die für eine soziale und geschlechtergerechte Gesellschaft zentralen Querschnittsthemen berücksichtigt werden: Alter, Armut, Bodyismus, Frauen mit Behinderung, LSBTIQ, Migration und Flucht, Unterschiede in Ost- und Westdeutschland, Rassismus und soziale Herkunft waren für den gesamten Arbeits- und Diskussionsprozess von besonderer Bedeutung.
Die Zusammenarbeit erfolgte auf Grundlage eines gemeinsam abgestimmten Statuts, die Mitglieder der Allianz waren gleichermaßen stimmberechtigt. Die Anwendung einer salvatorischen Klausel stellt sicher, dass die beteiligten Organisationen Inhalte in den Grenzen ihrer jeweiligen Mandate mittragen können oder besonders kennzeichnen.
Die Bundesregierung hat ihren Kombinierten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Juni 2015 dem CEDAW-Ausschuss übergeben.
Die deutsche Arbeitsübersetzung erfolgte im Auftrag des BMFSFJ. Es handelt sich um keine amtliche Übersetzung der Vereinten Nationen.
Concluding observations on the combined seventh and eighth periodic reports of Germany
Factsheet Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Factsheet on the reconciliation of work and family
Factsheet Teilhabe von Fraam Arbeitsmarkt
Factsheet Participation on the labour market
Teilhabe von Mädchen und Frauen am Sport
Factsheet Teilhabe von Frauen im Gesundheitswesen
Factsheet Participation of women in the health sector
Reformvorschläge zum Arbeitsplatz-Privathaushalt