Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in der EU zum zentralen Thema ihrer Ratspräsidentschaft 2020 zu machen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die europäische Ratifizierung der sogenannten Istanbul Konvention und auf deren Umsetzung zu richten. Dazu gehört auch die Verbesserung der Datenlage im Bereich Gewalt gegen Frauen. Auf europäischer Ebene kann die Ratifizierung der Istanbul Konvention zu einer besseren Datenerfassung und -analyse führen. Konkret müssen die Definitionen von Tatbeständen harmonisiert, Zeitpunkte der Erfassung und Veröffentlichung angeglichen und Daten im Hinblick auf das Geschlechter der Täter*innen und Betroffenen sowie zur Beziehung zwischen den beiden konsequent vervollständigt werden.
In Deutschland muss ein neuer Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erarbeitet werden. Dieser Aktionsplan muss den Vorgaben und Maßnahmen der Istanbul Konvention entsprechen. Der Aktionsplan muss überprüfbare Ziele und klar geregelte Verantwortlichkeiten beinhalten, um Verbesserungen zu erreichen.