Im November 2022 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Berichterstattung zur Istanbul-Konvention und Europaratskonvention gegen Menschenhandel von der Bundesregierung betraut und hat dafür zwei Berichterstattungsstellen – zu geschlechtsspezifischer Gewalt und zu Menschenhandel – eingerichtet.
Die Tätigkeiten der beiden Berichterstattungsstellen konzentrieren sich auf ein umfassendes Monitoring im Bereich Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies beinhalten die systematische Beobachtung, Messung und Evaluierung der Umsetzung sowohl nationaler als auch internationaler Vorgaben in diesen Bereichen, sowie die Analyse der zugrundeliegenden Ursachen, Entwicklungen und notwendigen Handlungsbedarfe. Ein wichtiger Aspekt ist die koordinierte Zusammenführung von Daten verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Akteur*innen, um ein menschenrechtsbasiertes Monitoring im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel zu gewährleisten.
Bislang existiert für beide Berichterstattungsstellen noch keine gesetzliche Grundlage. Diese würde sichtbar machen, dass es sich bei der Berichterstattung um Daueraufgaben handelt, der Bundestag die Fortführung der Arbeit der Berichterstattungsstellen rechtlich absichern will und bereits getätigte Investitionen nicht verloren sind. Es würde außerdem die Kontinuität der Datenerhebung und -auswertung garantieren, die notwendige Rechtssicherheit und das Vertrauen der Datenhalter und aller relevanten Akteur*innen herstellen und dazu beitragen, dass alle verantwortlichen Stellen ihren Verpflichtungen aus den Konventionen und Richtlinien nachkommen können.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf,
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