In Ergänzung seiner Beschlusslage fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, bei der Berechnung des Elterngeldes eine Ausnahmeregelung für Angehörige zu schaffen, die im Jahr vor der Inanspruchnahme des Elterngeldes Pflegezeit genommen haben. Diese Ausnahmeregelung sollte analog zu den Personen sein, die im Jahr vor der Inanspruchnahme des Elterngeldes bereits ein Kind betreut haben (BEEG §2b, Art. 1.1).