Der Deutsche Frauenrat fordert im Bundestag eine bezahlte Freistellung von Vätern und Co-Müttern zur Geburt ihrer Kinder. Die Maßnahme unterstützt Paare, Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt zu teilen und stärkt somit Mütter in ihrer Berufstätigkeit, betont der DF in seiner Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Einführung eines zehntägigen Elternschutzes, den die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen hatte.
Frauen unterbrechen häufiger und auch länger ihre Erwerbsarbeit zugunsten der familiären Sorgearbeit, wenn Kinder geboren werden. Die Corona-Pandemie hat die traditionelle Arbeitsteilung noch verstärkt. Frauen bezahlen das vor allem mit geringen eigenen Einkommen und Rentenansprüchen. „Wer will, dass Frauen eigenständig ihren Lebensunterhalt jetzt und in Zukunft sichern, muss Anreize schaffen, damit Männer mehr Sorgearbeit übernehmen. Gleichstellung von Frauen gelingt nur mit Umverteilung in der unbezahlten Sorgearbeit,“ sagt Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats.
Ein zweiwöchiger Anspruch auf Freistellung mit Lohnersatz nach Geburt für Väter und Co-Mütter entspricht einer progressiven Maßnahme, die sich kurzfristig im gelebten Alltag positiv auswirkt: Studien belegen, je früher Väter Verantwortung für Kinder übernehmen, desto eher werden sie zu dauerhaft aktiven Vätern, die direkt nach der Geburt für Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen. „Dieses Signal in Richtung Wirtschaft würde einen Kulturwandel bewirken, der endlich mit alten Rollenklischees bricht – ein Befreiungsschlag für alle Väter, Mütter und Kinder,“ unterstreicht Dr. Nordmann.
Wenn Männer mehr Sorgearbeit übernehmen, sind Frauen unabhängiger und haben mehr Zeit und Energie für ihren Job, erwirtschaften bessere Einkommen und höhere eigene Rentenansprüche –das war immer schon wichtig, nach der Krise umso mehr. Der DF fordert deshalb eine Freistellung für Väter und Co-Mütter von mindestens zwei Wochen innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt, die wie das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert wird.
Der DF wird als Sachverständiger zum vorgeschlagenen zehntägigen Elternschutz am kommenden Montag, 7. Juni, 14 -15:45 Uhr, vor dem Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag Stellung beziehen. Die öffentliche Anhörung wird digital übertragen.