Gewalt gegen Kinder – Positionspapier

Aktuelles | 15. November 2011

Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern

Sexualisierte Gewalt an Kindern gab es zu allen Zeiten. Dabei sind Kinder am ehesten im familiären Umfeld durch Väter, Großväter, Onkel, Freunde potenziell gefährdet.

An zweiter Stelle stehen Einrichtungen, auch solche der Behindertenhilfe, in denen Kinder einzelnen betreuenden Erwachsenen gegenüber stehen, z. B. Lehrer/innen, Pfarrer/innen, Trainer/innen, Werkstattleiterinnen, Pfleger/innen. Ein relativ neuer Gefahrenbereich ist das Internet. Und obwohl diesem noch lange nicht die gleiche Bedeutung zukommt wie den o. g. Bereichen, befassen sich zahlreiche Diskussionen vornehmlich mit dieser Gefährdung.

Dabei entsteht die Gefährdung nicht durch das Internet, sondern durch die Menschen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder ausüben und die entsprechenden Bilder und Filme über das Internet verbreiten sowie durch die Nutzer, die den Bedarf erzeugen. In Anknüpfung an ein Expertinnengespräch zum Thema Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Internet“ im September 2009 trägt der Deutsche Frauenrat mit diesem Positionspapier zur Debatte über „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ bei, weil es sinnvoll ist, dieses Phänomen „sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Internet“ in einen breiteren und damit sachgerechteren Zusammenhang zu stellen.

Grundsätzlich geht der Deutsche Frauenrat davon aus, dass eine Erziehung, die Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit stärkt, entscheidend ist auch für ihre Fähigkeit, Übergriffe durch Erwachsene als solche zu erkennen und sich zu wehren. Zudem müssen Kinder in dem Bewusstsein groß werden, dass Erwachsene ihnen ihre Erfahrungen glauben und diese nicht vorschnell abtun. Damit alleine aber ist es nicht getan – um sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu verhindern, sind weitere Schritte erforderlich.

Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb:
  • Die Anerkennung gewaltfreier Erziehung als gesellschaftlicher Wert
  • Altersgemäße Information über die UN-Kinderrechtskonvention bzw. über die entsprechenden Rechte für Kinder und Jugendliche in der vorschulischen und schulischen Bildung.
  • Information über die UN- Kinderrechtskonvention für Erwachsene z. B. in der Elternberatung, in Familienbildungsstätten, über Flyer in Schwangerenstationen.
  • Die Sensibilisierung Erwachsener z. B. in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, und anderen Bildungs- und Beratungsangeboten für die Signale betroffener Kinder.
  • Verbindliche Aufnahme der Kinderrechtskonvention in die Ausbildungsinhalte entsprechender Berufsgruppen.
  • Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für ein kindgerechtes Deutschland (2005 – 2010).
  • Präventionsarbeit in der schulischen und vorschulischen Bildung und Erziehung.
  • Bei sexualisierter Gewalt an Kindern die zivilrechtliche Verjährungsfrist und die strafrechtliche Verjährung zu entfristen.
  • Eine angemessene und spürbare finanzielle Beteiligung der Täter/innen an den notwendigen therapeutischen Maßnahmen für die Opfer.
  • Zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet die Nutzung und Bekanntmachung bestehender Gesetze, Instrumente, Hotlines (inhope) und freiwilliger Selbstverpflichtungen sowie die Nutzung bereits für andere Bereiche geltender rechtstaatlicher Regelungen wie Durchsuchungsbeschluss für Daten wie für Wohnungen; Überwachung der Aktivitäten im Internet wie für Telefonüberwachung.
  • Ausreichende Ausbildung, Trainings, Betreuung für Mitarbeiter/innen bei der Polizei und in den Strafverfolgungsbehörden sowie eine angemessene Ausstattung der Behörden zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet.

Beschluss vom  12.11.2011

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