
Das Kabinett hat gestern die neue Grundsicherung auf den Weg gebracht. Der Deutsche Frauenrat vermisst darin vor allem eines: die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft, die Frauen in der Wahrnehmung der Jobcenter derzeit zu Kundinnen zweiter Klasse macht.
Um Frauen dauerhaft in gute Beschäftigung zu vermitteln, muss der Deutsche Bundestag bei der Beratung des Gesetzes dringend nachbessern. Der Dachverband von rund 60 gleichstellungspolitischen Organisationen warnt außerdem vor drastischen Konsequenzen für Frauen und ihre Kinder durch verschärfte Sanktionen.
Eine gleichstellungsorientierte Reform der sozialen Sicherungssysteme muss Frauen aus Sicht des DF dabei unterstützen, heute und im Alter vom eigenen Einkommen zu leben. Dazu muss die Reform dringend die Lebensumstände von Frauen berücksichtigen: Trotz hoher Motivation gelingt ihnen der Sprung aus dem Bezug von Grundsicherung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich seltener als Männern. Diese Situation droht sich zu verschärfen, wenn mit der neuen Grundsicherung einseitig auf schnelle Vermittlung in Beschäftigung gesetzt wird. Eigenständige Existenzsicherung und Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar priorisiert werden, damit eine Abwärtsspirale ausgeschlossen ist.
Dazu sagt Dr. Heide Mertens, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats: „Der Gesetzgeber sollte genau überlegen, woran er seine Erfolge misst: Finden mehr Frauen eine Beschäftigung, von der sie eigenständig leben und fürs Alter vorsorgen können? Oder begnügt sich der Staat damit, eine Person aus der Statistik zu tilgen, die an anderer Stelle wieder auftaucht – als aufstockende Minijobberin, als verarmte Rentnerin oder als Betroffene von Gewalt, die sich dem Täter aus finanziellen Gründen nicht entziehen kann.“
„Wer Frauen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss Geld für eine gute Beratung und Begleitung notwendiger Weiterbildungen und passgenauer Umschulungen in die Hand nehmen. Voraussetzung für die gelungene Erwerbsteilhabe von Frauen bleibt außerdem eine verlässliche und gute Kinderbetreuung.“ Regelverschärfungen, die bis zur vollständigen Streichung von Leistungen führen können, helfen dabei nicht: „Der Gesetzgeber muss die Folgen seiner Reform bedenken: Die geplanten Sanktionen gegen Leistungsempfänger*innen drohen im Einzelfall zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu führen und belasten auch die Situation von Partner*innen und Kindern ganz erheblich“, so Mertens abschließend.
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