Heute stellt die Bundesregierung ihre Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vor. Der DF unterstützt ein gesetzlich verankertes Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, eine Stärkung des Offenbarungsverbots hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes und eine wirksame Sanktionierung bei Verstößen dagegen sowie eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.