Der Deutsche Frauenrat setzt sich beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) dafür ein, dass Schwangere und ihre PartnerInnen besser über den Rechtsanspruch auf unabhängige psychosoziale Beratung nach §2 SchKG informiert werden. Ziel ist, in den Mutterschaftsrichtlinien die behandelnden ÄrztInnen zu verpflichten über entsprechende Beratung und Beratungsstellen ortsnah, zum Beispiel mit einer Adressenliste, zu informieren.