Der Vorstand des Deutschen Frauenrats fordert das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen dazu auf, unverzüglich die breite interdisziplinäre wissenschaftliche Diskussion um das Hirntodkonzept in allgemeinverständlicher Sprache in ihre Informationsbroschüren bzw. Online-Materialien zur Möglichkeit der Organspende nach diagnostiziertem Hirntod aufzunehmen.
Der Vorstand des Deutschen Frauenrats informiert gleichzeitig die Landesfrauenräte über diese Initiative und bittet sie, ihrerseits mit den nach Landesrecht zuständigen Stellen (vgl. §2 (1) TPG) im Sinne des Antrags Kontakt aufzunehmen.