Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass ein künftiges Präventionsgesetz so gestaltet wird, dass nicht allein der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Mittelverteilung obliegt. Vielmehr müssen die Länder direkt beteiligt werden und auf dem Verordnungswege sicherstellen, dass alle relevanten AkteurInnen vor Ort von den Mitteln der Krankenkassen für Prävention profitieren können. Insbesondere betrifft das Frauengesundheitsberatung, Familienbildung sowie die Kurberatung der Müttergenesung und weitere von Verbänden und Vereinen durchgeführte Gesundheitsbildung und -beratung.