Der Deutsche Frauenrat spricht sich gegen ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland aus. Er fordert dementsprechend die Bundes- und Landesregierungen auf, keine Verfassungsänderungen zur Implementierung eines generellen Vollverschleierungsverbots in Deutschland vorzunehmen. Gleichzeitig ist das bereits heute geltende Verbot der Vollverschleierung für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens beizubehalten, wie bspw. im öffentlichen Dienst, vor Gericht, im Straßenverkehr und an Orten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis (wie bspw. Ämter oder Banken).
Für Frauen, die nicht freiwillig eine Vollverschleierung tragen, sind Hilfs- und Unterstützungsangebote auszubauen sowie finanziell hinreichend auszustatten. Auch ist dafür Sorge zu tragen, diese Angebote entsprechend bekannt zu machen.