Geschichte

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 Die historischen Wurzeln des Deutschen Frauenrats

Es ist eine bewegte Geschichte, auf die der Deutsche Frauenrat zurückblicken kann. Als Dachorganisation frauenpolitischer Interessen sieht sich der Deutsche Frauenrat in der Tradition des 1894 gegründeten „Bundes Deutscher Frauenvereine“ (BDF). Weil Frauen im Wilhelminischen Deutschland nicht politisch aktiv sein durften, gründeten sie aus beruflichen Interessen, zur Professionalisierung der Sozialarbeit oder zur Förderung der Frauenbildung zahlreiche Vereine. Im BDF schlossen sich zunächst 35 Vereine zusammen. Bis zum Jahr 1913 wuchs die Zahl auf 2.200 an. Um möglichst viele Frauen zu erreichen, gaben sich die Mitglieder ein gemäßigtes Programm. Gerade an der an der Stellung der Frau als Gattin und Mutter wollten sie nicht rühren. Nichts sollte überstürzt werden, vor allem nicht die politische Mitwirkung, die die Frauen erst noch lernen müssten.

Mit dem Argument, sie sei politisch, grenzte sich der bürgerliche BDF deutlich von der proletarischen Frauenbewegung ab, die in verschiedenen Arbeiterinnenvereinen und der Sozialdemokratischen Partei organisiert war. Aber auch zu den „Radikalen“, die das Wahlrecht und die absolute Gleichheit als Menschenrecht für Frauen forderten, ging der Bund Deutscher Frauenvereine auf Distanz. Erst 1904 schloss er sich der Wahlrechtsforderung für Frauen an, die nach dem Ersten Weltkrieg 1919 endlich Wirklichkeit wurde.

Ab 1919 arbeitete der BDF in Kommissionen und Arbeitsgruppen an Gesetzesinitiativen und -entwürfen für die Weimarer Nationalversammlung mit. In mühsamer Kleinarbeit konnten »nur kleine Striche in das Bild dessen, was notwendig kommen musste, eingezeichnet werden«, heißt es im Jahrbuch 1932 des Bundes. Kurze Zeit später wurde der Druck durch die Nationalsozialistische Partei (NSDAP) und zum Teil auch aus den eigenen Reihen so groß, dass der BDF sich 1933 auflöste. Nur so war eine Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zu verhindern.

Neubeginn im Nachkriegsdeutschland

Ein Neubeginn für die Frauenbewegung in Deutschland erfolgte Ende 1951. Damals schlossen sich in Westdeutschland Vertreterinnen aus vierzehn Frauenverbänden zum »Informationsdienst für Frauenfragen e.V.« zusammen.

Die Gründungsverbände waren:

  • Arbeitsgemeinschaft der Wählerinnen
  • Arbeitsgemeinschaft für Mädchen und Frauenbildung
  • Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen
  • Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
  • Deutscher Akademikerinnenbund
  • Deutscher Frauenring
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hausfrauenbund
  • Deutscher Landfrauenverband
  • Deutscher Verband Berufstätiger Frauen (seit 1999 BPW Germany)
  • Evangelische Frauenarbeit in Deutschland
  • Jüdischer Frauenbund
  • Staatsbürgerinnenverband
  • Verband weiblicher Angestellter

Mitglieder dieses Zusammenschlusses waren nicht Verbände, sondern delegierte Einzelpersonen. Dass die Frauenvertretungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) dabei waren, galt vielen als Versöhnung zwischen liberal-bürgerlicher und sozialistischer Frauenbewegung. Zweck des Vereins war, eine qualifizierte Öffentlichkeit über Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und andere frauenpolitisch relevante Ereignisse zu unterrichten. So entstand die Publikation „Informationen für die Frau“ zunächst als monatlicher Nachrichtendienst. Ideell und materiell unterstützt wurde das Projekt von der Frauenabteilung der US-amerikanischen Militärregierung, die in der staatsbürgerlichen Bildung von Frauen einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung der jungen Bundesrepublik sah. Die „Informationen für die Frau“ waren eine wichtige Plattform zu aktuellen frauenpolitischen Fragestellungen. Von 2001 bis 2015 erschienen sie als Zeitschrift FrauenRat sechsmal im Jahr.

1958 änderte sich das Frauenbündnis grundlegend. Von nun an traten Organisationen dem „Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.“ als Mitglied bei. Gemeinsame Aktivitäten mussten allerdings einstimmig beschlossen werden. Man wollte zusammen stark sein, schwächte sich aber mitunter, wenn die Gemeinsamkeit nur gering war oder nur wenig Übereinstimmung erzielt werden konnte.

1969 wurde aus dem stetig wachsenden Zusammenschluss der „Deutsche Frauenrat – Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V.“, der sich als „Lobby der Frauen“ inzwischen einen festen Platz im parlamentarischen Umfeld erobert hat. Das Hauptinteresse richtet der Deutsche Frauenrat auf die Bundesregierung und den Bundestag. In Arbeitsgruppen von Ministerien, in Fachausschüssen, durch Stellungnahmen und bei parlamentarischen Anhörungen bringen Vertreterinnen des Deutschen Frauenrates frauen- und gleichstellungspolitische Positionen ein. Der Vorstand pflegt den Kontakt zu allen Ministerien und deren Verantwortlichen und steht in ständigem Austausch mit Bundestagsabgeordneten.

Seit 2001 unterhält der Deutsche Frauenrat seine Geschäftsstelle in Berlin, dem politischen Herzen der Republik. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen von hier aus den ehrenamtlichen Vorstand in seiner Arbeit.

Der Deutsche Frauenrat ist Mitgründer und aktives Mitglied der Europäischen Frauenlobby in Brüssel. Als Nichtregierungsorganisation hat er außerdem besonderen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.

Die Vorsitzenden des Deutschen Frauenrats

Diese Frauen haben unsere Frauenlobby seit 1951 bis heute geleitet und geprägt:

Zum Weiterlesen:
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