Der Deutsche Frauenrat fordert, den § 177 StGB (Vergewaltigung; sexuelle Nötigung) folgendermaßen zu ändern:
„Wer eine andere Person ohne deren Einwilligung nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“
Er fordert zudem, das Strafmaß im § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) zeitgleich mit §177 StGB gleichzusetzen.