In der aktuellen Diskussion um den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Widerspruchsregelung bei der Organspende einzuführen, plädiert der Deutsche Frauenrat eindringlich für die Beibehaltung der Entscheidungslösung.
Dazu sagt Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende DF-Vorsitzende: „Eine Widerspruchsregelung unterläuft die Freiwilligkeit der Organspende. Zudem setzt sie voraus, dass es einen gesellschaftlichen Anspruch auf den sterbenden bzw. toten menschlichen Körper gäbe. Dies ist mit der grundgesetzlich geschützten unantastbaren Würde des Menschen nicht vereinbar. Für mich als aktive Christin widerspricht eine solche Vorstellung auch dem christlichen Menschenbild. Die Organspende muss also freiwillig bleiben.“