Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass, wenn molekulargenetische Bluttests zur Erkennung von Trisomien (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, die dafür nach dem Gendiagnostikgesetz vorgesehenen Beratungen vor und nach Diagnose sichergestellt und ausgebaut werden, und dass die Indikation die Anwendung von NIPT eng eingegrenzt und der Risikobegriff in der Schwangerschaft hinterfragt wird, damit Reihenuntersuchungen mit NIPT vermieden werden. Er setzt sich weiterhin für eine Stärkung der unabhängigen Beratung in der Schwangerschaft nach § 2a SchKG ein, z.B. durch einen Hinweis im Mutterpass.
Der Deutsche Frauenrat setzt sich außerdem für die Stärkung kontinuierlicher begleitender Unterstützungsangebote für Eltern mit behinderten Kindern ein.