Bundesweit ist keines der Frauenhäuser und keine der Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen sowie keine Frauenberatungsstelle für gewaltbetroffene Frauen in muslimischer Trägerschaft. In besonderen Fällen erschwert dies einen adäquaten Zugang. Insbesondere für Frauen, die eine streng religiöse Erziehung und Sozialisation mit patriarchalisch geprägten Auslegungen erfahren oder in Familien mit frauenfeindlichen Traditionen eingeheiratet haben, fehlen Orte, an denen sie Schutz suchen könnten.
Religionssensible Angebote könnten Hilfesuchende erreichen, die die bereits bestehenden Angebote bisher nicht nutzen. Sie haben zugleich Signalwirkung auf unterschiedlichen Ebenen:
Um allen von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern den notwendigen Schutz zu gewähren, müssen besondere Zielgruppen mit bedarfsgerechten Maßnahmen erreicht werden. Der Deutsche Frauenrat fordert, die Trägerlandschaft mit Blick auf besondere Zielgruppen zu erweitern, u.a. durch: