Schwerpunktthema: Gleichstellung stärken – Ländliche Räume zukunftsfest, demokratisch und gerecht gestalten

Beschlüsse | 26. Juni 2026

Einreichendes Mitglied

Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv)

 

Begründung

Ländliche Räume sind lebenswerte Räume und Heimat für zahlreiche Menschen: Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland lebt in ländlichen Regionen (57 Prozent). 91 Prozent der Fläche Deutschlands ist ländlich geprägt. Viele Regionen sind gekennzeichnet von wirtschaftlicher Stärke, andere stehen vor
tiefgreifenden Herausforderungen: demografischer Wandel, Abwanderung junger Menschen, vor allem junger Frauen in urbane Räume, unzureichende Infrastruktur, strukturelle Benachteiligung von Frauen und queeren Menschen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen (Sexismus, Rassismus, Ableismus,
Klassismus, Antisemitismus, Antiziganismus etc.) sowie tiefgreifende Transformationsprozesse. Gleichzeitig gewinnen antidemokratische und antifeministische Einstellungen überall an Einfluss – auch in ländlichen Räumen. Gleichstellungspolitik ist kein Nebenaspekt der politischen Antworten auf diese Herausforderungen, sondern der zentrale Hebel für soziale Gerechtigkeit, demokratische Stabilität und nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Räumen.

Ziel muss sein, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, demokratische Strukturen zu stärken und die ländlichen Räume sozial und wirtschaftlich resilient zu machen. Dies kann nur gelingen, wenn das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse für die ländlichen Räume geschlechtergerecht gedacht wird.

 

Ziele und Ergebnisse

Mit der Bearbeitung des Schwerpunktthemas soll Gleichstellung als Querschnittsaufgabe für die Entwicklung ländlicher Räume behandelt werden. Zentrale Inhalte sind u.a.:

  • die Berücksichtigung von unterschiedlichen, regionalen, historischen und sozioökonomischen Ausgangslagen
  • Chancen und Herausforderungen von ländlichen Regionen als Lebens- und Arbeitsorte für Frauen und ihre Familien
  • Analyse zu Status Quo öffentlicher Vergaben und Fördermittel im Hinblick auf Geschlechter-gerechtigkeit im ländlichen Raum
  • der Umgang mit dem gesellschaftlichen Rechtsruck; besonders mit Blick auf die Landtagswahlen 2026 (ff.)
  • Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements von Frauen in ländlichen Regionen
  • Bedeutung der politischen Beteiligung von Frauen in den kommunalen Parlamenten
  • Zugang zu Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungssystemen in ländlichen Räumen einschließlich einer gesicherten Finanzierung der Gleichstellungsbeauftragten
  • Zugang und Sicherstellung einer geschlechtergerechten wohnortnahen und barrierefreien Infrastruktur (Kinderbetreuung, Daseinsvorsorge, Gesundheitsversorgung, Pflege, Mobilität, Gewaltschutzeinrichtungen, Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen)
  • die Herausforderungen und Chancen einer sozial- und geschlechtergerechten Transformationspolitik

Dabei sollen strukturelle Benachteiligungen unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte sichtbar gemacht und politische Handlungsfelder und Empfehlungen benannt werden, in denen Gleichstellung zur Stärkung von Demokratie, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Wohlstand und regionaler Resilienz beiträgt.

Ziel soll sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu fördern und Geschlechter-gerechtigkeit als Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung zu verankern. Hierbei sollen u.a. Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe aller Geschlechter an politischem, wirtschaftlichem und sozialem Leben, die Förderung demokratischer Strukturen und zivilgesellschaftlichem Engagement sowie die sozial gerechte Gestaltung von Transformationsprozessen berücksichtigt werden. Es soll sichtbar gemacht werden, wie strukturelle (Mehrfach-)Diskriminierungen abgebaut werden können. Dabei sollen ländliche Regionen differenziert betrachtet werden. Der Fokus liegt auf umsetzbaren Maßnahmen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie auf der Stärkung von Akteur*innen vor Ort.

 

Bearbeitungsweise

[x] Strategie für Lobbyarbeit

[x] Öffentliche Veranstaltung

[x] Fachausschuss

 

Zusätzliche Maßnahmen oder Besonderheiten

keine

 

Zeitraum

6/2026 – 6/2028

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