
Der Deutsche Frauenrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Kommission, Empfehlungen für eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats unter Wahrung des sozialen Schutzniveaus zu entwickeln. Eine solche Reform kann aus Sicht des DF aber nur dann wirksam sein, wenn sie gleichstellungsorientiert ausgerichtet ist und die Lebensrealitäten von Frauen in ihrer Vielfalt konsequent berücksichtigt.
Um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu stärken und ihre Erwerbspotentiale zu nutzen, muss die Bundesregierung zügig widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit schaffen, u.a. mit einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des steuerfinanzierten Elterngelds.
Zugleich muss eine Sozialstaatsreform den Zugang zu sozialen Leistungen vereinfachen, diese besser verzahnen und geschlechtergerecht ausgestalten. Ziel ist ein inklusiver und armutsfester Sozialstaat, der dem erhöhten Armutsrisiko von Frauen entgegenwirkt und soziale Ungleichheiten abbaut. Denn derzeit verfehlen bestehende Familien- und Sozialleistungen ihre Schutzwirkung: Alleinerziehende Frauen sowie ältere Frauen sind überproportional armutsgefährdet.
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