Der Deutsche Frauenrat fordert, dass es im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform bei Leistungssystemen, die unmittelbar für Alleinerziehende und ihre Kinder relevant sind, keinesfalls zu Verschlechterungen kommen darf, sondern zu Verbesserungen.
Der Zugang aller Kinder von Alleinerziehenden zum Unterhaltsvorschuss muss erhalten bleiben – unabhängig von sonstigen Sozialleistungsansprüchen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Deutsche Frauenrat eine Abschaffung des Parallelbezugs von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen ab. Insbesondere darf der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht entfallen für Kinder in Einelternfamilien, die Kinderzuschlag erhalten, da dies zu finanziellen Einbußen führen würde.
Stattdessen fordert der Deutsche Frauenrat, Schnittstellen zu verbessern: Beim Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld sollte Kindeseinkommen nicht mehr parallel in beiden Leistungssystemen angerechnet werden. Hierfür ist im Wohngeld ein Freibetrag auf Unterhaltsleistungen für Kinder in Höhe des aktuellen Mindestunterhalts zu schaffen.
Der Deutsche Frauenrat lehnt drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss ab, indem die Reform von 2017 wieder rückgängig gemacht wird, wie ein Vorschlag aus der AG Effizienz aus Bund, Länder und Kommunen lautet. Dies würde bedeuten, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur noch für maximal sechs Jahre und bis zum 12. Geburtstag eines Kindes besteht. Ein Rückfall auf diese willkürlichen Begrenzungen des Unterhaltsvorschusses sind nicht akzeptabel.
Stattdessen fordert der Deutsche Frauenrat, den Koalitionsvertrag umzusetzen und den Unterhaltsvorschuss zu verbessern, indem das Kindergeld lediglich hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird statt vollständig. Hierfür muss die Bundesregierung die Finanzierung sicherstellen. Eine systematische Verschlechterung für Alleinerziehende und ihre Kinder als Familienform mit dem höchsten Armutsrisiko aller Familien ist nicht akzeptabel.
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