Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Referent*innenentwurf des Demokratiefördergesetzes. Dieser schafft die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur langfristigen und altersunabhängigen Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Damit kommt die Bundesregierung einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft nach. Bei der zukünftigen Umsetzung sind für den DF mit Blick auf Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes Maßnahmen für Geschlechtergerechtigkeit und gegen Antifeminismus sowie Sexismus von besonderer Bedeutung. Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Diskriminierung verlangt ehrenamtlich Engagierten und ihren Strukturen viel ab. Gerade deswegen ist das geplante Abrücken von kurzfristigen, befristeten sowie projektzentrierten Förderlogiken unabdingbar für die nachhaltige Sicherung von Engagement, Fachkräften und Trägerstrukturen. Gleichzeitig sieht der DF im Entwurf eine Reihe von offenen Fragen und legt Vorschläge zur Konkretisierung vor.