
Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen mit Kindern wird in Deutschland noch immer durch umgangs- und sorgerechtliche Entscheidungen ausgehebelt. GREVIO, das Expert*innengremium des Europarats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, fordert Deutschland dringend auf, diese Schutzlücke zu schließen. Der vorliegende Referentenentwurf kommt diesem Aufruf in wichtigen Punkten nach. So werden Amtsermittlungspflichten bei Anhaltspunkten zu häuslicher Gewalt konkretisiert, die Geheimhaltung des Aufenthaltsorts von gewaltbetroffenen Elternteilen verbessert und der Informationsfluss und Zusammenarbeit innerhalb von Gerichten sowie zwischen Familiengerichten, Polizei und Jugendämtern verbessert.
Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt ausdrücklich, dass Gewaltschutz- und Kindschaftssachen in Zukunft besser verzahnt werden. Im Detail regt der Verband einige Nachbesserungen an. Insbesondere schätzt der DF die Soll-Vorschrift für Fortbildungsverpflichtungen von Familienrichter*innen zu häuslicher Gewalt als nicht ausreichend ein.
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