Der Deutsche Frauenrat sieht in der Forderung der CDU/CSU Fraktion nach einem Sexkaufverbot – d.h. einem Verbot der Prostitution verbunden mit einer Bestrafung der Freier – die Gefahr einer Kriminalisierung von Prostitution und von Prostituierten. Zu befürchten ist, dass Prostitution sich erneut in nicht kontrollierbare Räume verlagert und die betroffenen Frauen nicht nur kriminalisiert werden, sondern überdies schutzlos sowohl Freiern als auch Zuhältern ausgeliefert wären.
Studien und Erfahrungsberichte zeigen: Eine Kriminalisierung von Sexarbeit schützt Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führt zu mehr Gesundheitsrisiken, prekären Lebensverhältnissen und Gewalt. Daher fordert der DF, Prostitution nicht zu kriminalisieren und sich vielmehr dafür einzusetzen, Stigmatisierung, Diskriminierung und gesellschaftliche Marginalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenzuwirken und die soziale und rechtliche Lage von Prostituierten zu verbessern.
Der Deutsche Frauenrat tritt des Weiteren für eine getrennte Betrachtung von Prostitution und Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung ein. Er fordert deutlich verbesserte Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel und sieht im geplanten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.