
Vor deutschen Gerichten wird der strukturelle und menschenverachtende Charakter geschlechtsspezifischer Gewalt noch immer häufig ignoriert. Der vorliegende Referentenentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts will diesen Missstand ändern. So sollen „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive explizit als menschenverachtende Beweggründe strafverschärfend berücksichtigt werden können.
Der Deutsche Frauenrat begrüßt die Überarbeitung als folgerichtige gesetzliche Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Zusatz kann die Rechtspraxis dazu anhalten, bspw. Femizide, sexualisierte Gewalt gegen (Ex-)Partnerinnen oder Hasskriminalität gegen Frauen und LSBTIQ gerichtlich festzustellen und angemessen zu ahnden. Datenerhebung zu geschlechtsspezifischen Gewalttaten im Hellfeld kann erleichtert werden. Allerdings sind im Entwurf weder die statistische Erfassung noch die Evaluation der Anwendung klar vorgesehen. Solange in den Strafverfolgungsbehörden das Wissen über geschlechtsspezifische Gewalt fehlt, bleibt die Gefahr, dass auch eine explizite Nennung die lückenhafte Anwendung in der Praxis nicht aufhebt. Der DF betont deshalb die Forderung nach verpflichtenden Fortbildungen für die Justiz.
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