Am Freitag werden mehrere Gesetzentwürfe und Anträge für eine Wahlrechtsreform im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Dazu sagt Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats:
„Die vorliegenden Gesetzentwürfe und Anträge sind enttäuschend. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verkleinerung des Bundestags blendet die Beseitigung der jahrzehntelangen Unterrepäsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag schlichtweg aus. Das gleiche gilt für den Antrag der Unionsfraktion. Die Fraktion die Linke hat zwar einen Antrag zur Änderung des Parteiengesetzes eingebracht, blendet darin allerdings die Direktmandate völlig aus. Bei dem geringen Frauenanteil bei den Direktmandaten liegt allerdings das Hauptproblem des niedrigen Frauenanteils im Deutschen Bundestag.
Im parlamentarischen Verfahren muss jetzt nachgebessert werden. Wenn die Koalition ihr Ziel „Gleichstellung bis 2030 verwirklich“ ernst nimmt, muss Parität im Wahlrecht verankert werden – und zwar mit dieser Wahlrechtsreform!“
Im Bundestag liegt der aktuelle Frauenanteil unter 35 Prozent. Der Deutsche Frauenrat als größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Hälfte der Sitze in Parlamenten Frauen innehaben. 2018 hat er mit seiner Kampagne „Mehr Frauen in die Parlamente“ zahlreiche prominente Unterstützer*innen für Paritätsregelungen mobilisiert. Seit 2022 engagiert er sich gemeinsam mit weiteren Organisationen in der Initiative #Paritätjetzt.