Der DF fordert
für die Privatwirtschaft:
- für die Aufsichtsräte auch der Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen ab 2018 sowie ihre Ausweitung auf alle Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG), auch ausländische (britische Public Limited Company),
- für die operativen Führungsebenen (Vorstand und zumindest die beiden darunterliegenden Ebenen) eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent Frauen sowie
- die Einführung wirksamer Sanktionen:
- für den Fall der Nichterreichung der Geschlechterquote in Aufsichtsräten z.B. leerer Stuhl, Nichtigkeit von Beschlüssen
- für den Fall, dass die transparente Veröffentlichung von Zielgrößen oder von Gründen für ihre etwaige Nichterreichung unterlassen wird z.B. finanzielle Sanktionen, Einschränkung des Prüfvermerks
- für den Fall der Nichterreichung der mindestens 30 Prozent-Zielgrößen z.B. die Pflicht, die Gründe im Einzelnen nachvollziehbar offenzulegen und von einer geeigneten Stelle überprüfen zu lassen, die öffentlich hierzu Stellung nimmt.
Für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft:
- die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien (wie z.B. Fördermittelentscheidungsgremien, Selbstverwaltungsgremien, gewählte Ärztegremien, Berufungskommissionen),
- die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.