Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf,
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um für geflüchtete und zugewanderte Frauen in Deutschland die Integration in den Erwerbsarbeitsmarkt zu unterstützten. Ziel ist, dass sie zu gleichberechtigter Teilhabe an qualifikationsgerechter und existenzsichernder Beschäftigung mit Aufstiegsmöglichkeiten führt.
- Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, die der Lebenssituation und den zielgruppenspezifischen Bedarfen gerecht werden, zu schaffen. Die Kurse müssen eine verlässliche Kinderbetreuung bieten und in Teilzeit zu absolvieren sein. Die Kürzungen bei den Integrationskursen müssen zurückgenommen werden. Entsprechende Kurse müssen auch noch in Anspruch genommen werden können, wenn die Zuwanderung schon länger zurück liegt.
- die unkomplizierte Anerkennung von Bildungsabschlüssen insbesondere auch in den Bereichen der Erziehung, Bildung und Pflege, wie sie im März 2026 durch die Ministerin angekündigt wurde, umzusetzen. Hier braucht es modularisierte Angebote für eine passgenaue Nachqualifizierung bis zur vollen Anerkennung.
- entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um einer Mehrfachdiskriminierung von zugewanderten Frauen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund von Herkunft, Religion und Geschlecht entgegenzuwirken, z.B. durch Fortbildungsangebote zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in Jobcentern.
- flächendeckende sozialpädagogische Angebote durch freie Träger zur sozialen und beruflichen Integration zu schaffen, die durch eine kontinuierliche, individuelle Begleitung zugewanderten Frauen ermöglichen, ihre Lebenssituation zu stabilisieren, ihre Kompetenzen zu stärken und tragfähige soziale Netzwerke aufzubauen (z.B. Beratungsstellen Frau und Beruf).