
Am Mittwoch, den 23. September 2026 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu K.-o.-Tropfen. Als größter frauen- und gleichstellungspolitischer Dachverband in Deutschland begrüßt der Deutsche Frauenrat, dass das novellierte Gesetz in Zukunft endlich auch sexualisierte Übergriffe an betäubten Personen angemessen bestrafen will. Entscheidend wäre aus Sicht des Deutschen Frauenrats allerdings, solche Taten im Vorfeld konsequent zu verhindern.
Dazu Judith Rahner, Geschäftsführerin Deutscher Frauenrat: „Aus solchen Taten spricht tiefsitzende Verachtung und Hass gegenüber Frauen. Was bewegt Ehemänner und Partner dazu, ihre Frau, Freundin oder Lebensgefährtin über Jahre hinweg zu betäuben und zu vergewaltigen? Wie kann es sein, dass Täter sich so sicher fühlen, dass sie sich in teils unüberschaubar großen Chatgruppen zu diesen strafbaren Handlungen verabreden und ihre Videos teilen? Und vor allem: Wie können wir dafür sorgen, dass Frauen wieder unbeschwert ausgehen können – ohne Angst vor vergifteten Getränken haben zu müssen? Härtere Strafen sind richtig, aber sie allein verhindern keine einzige Tat. Angesichts der hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, muss die Politik Gewaltprävention dringend ganz oben auf die Agenda setzen. Die Bundesregierung muss deshalb genauso konsequent in Prävention investieren: in Aufklärung, geschultes Personal sowie schnelle medizinische und forensische Hilfe für Betroffene.“
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