Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, in der gesetzlichen Rente die Möglichkeit für die rentennahen Jahrgänge zur Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenminderungen (Vermeidung von Abschlägen) zu verbessern, indem die paritätische Finanzierung dieser zusätzlichen Beiträge im § 187a SGB VI sichergestellt wird.