Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren zur Strafverfolgung von digitaler Gewalt gestartet hat. Zusätzlich fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, Strukturen zur Bekämpfung und Prävention digitaler Gewalt aufzubauen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
- Digitale Gewaltprävention in Bildungseinrichtungen und Aufbau resilienter Räume:
Digitale Gewalt und Bedrohungen haben sehr oft Auswirkungen im realen Lebensumfeld der Opfer. Daher müssen Schutzkonzepte beide Sphären gleichermaßen im Blick haben und ihre Wechselwirkungen berücksichtigen. Aufklärung und Sensibilisierung müssen systematisch in Lehrpläne und pädagogische Konzepte integriert werden. Es braucht durchdachte Konzepte, die digitale Teilhabe fördern und gleichzeitig vor Risiken schützen. Medienkompetenz muss allen Generationen vermittelt werden, um eine resiliente Gesellschaft zu gestalten.
- Eine neue Verantwortung für digitale Plattformen:
International agierende digitale Plattformen wie soziale Netzwerke, Online-Foren oder Videoportale sind oft nicht direkt für hochgeladene Inhalte verantwortlich. Stattdessen gelten sie als reine Vermittler dieser Inhalte. Dieses Plattformprivileg führt dazu, dass die Plattformen keine Verantwortung für schädliche oder illegale Inhalte auf ihren Seiten übernehmen oder sie einschränken bzw. ihre Bearbeitung verzögern. Das erschwert es Opfern, rechtliche Schritte gegen die Plattformen zu ergreifen und führt zu einer Machtasymmetrie zwischen Täter*innen und Opfern. Um Opfer zu unterstützen, muss der Digital Services Act (DSA) der EU, erweitert um den Schutz marginalisierter Gruppen, konsequent angewandt und auch außerhalb der EU verankert werden, das Plattformprivileg muss überarbeitet und der Umgang mit digitaler Gewalt international harmonisiert werden.
- Entwicklung spezifischer Schutzkonzepte für besonders gefährdete Gruppen:
Die Konzepte müssen den digitalen und den physischen Raum berücksichtigen und ihre Wechselwirkungen einbeziehen.