Der Brandenburger Landesverfassungsgerichtshof hat heute das brandenburgische Paritätsgesetz zurückgewiesen.
Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats, erklärt dazu:
„Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung: Frauen dürfen nicht in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert bleiben. Nach wie vor ist der Frauenanteil im Bundestag, in allen Landesparlamenten, in Kreis- und Gemeinderäten deutlich unter dem Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung, Tendenz sogar fallend.
Mit dem Urteil wird erneut die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 1960er Jahren ignoriert, die Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als staatliche Verpflichtung zur Durchsetzung von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern definiert und nicht nur als Staatszielbestimmung ansieht. Wir bleiben bei unserer Auffassung: das Gleichstellungsgebot in Art. 3 und die Frauenrechtskonvention CEDAW sind nicht nachrangig gegenüber der Organisationsfreiheit der Parteien. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt!“
Thüringen und Brandenburg sind im letzten Jahr vorangeschritten und haben Paritätsgesetze auf den Weg gebracht. Alle Parteien hätten bei den nächsten Landtagswahlen ihre Listen paritätisch besetzten müssen und so für ein ausgewogeneres Verhältnis von Männern und Frauen in den Landesparlamenten gesorgt. Dass nach dem Thüringer nun auch der Brandenburger Verfassungsgerichtshof der Klage von Parteien mit den geringsten Frauenanteilen stattgegeben hat, ist ein fatales Signal gegen die Verwirklichung gleichberechtigter politische Teilhabe von Frauen.
Auf Bundesebene wurde vor kurzem eine Reform des Wahlrechts verabschiedet. Diese enthält die Einsetzung einer Reformkommission, die u.a. Vorschläge erarbeiten soll, wie eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Bundestag gewährleistet werden kann. Entscheidend ist, dass die Reformkommission jetzt zügig in der nächsten Sitzungswoche eingesetzt wird und dann ihre Arbeit aufnimmt. Nur so können noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge für Parität im Bundestag erarbeitet werden. Der DF fordert weiterhin, Parität im Wahlrecht für Listen- UND Direktmandate zu verankern. Vorschläge dazu, wie Parität auf Bundesebene erreicht werden kann, liegen längst auf dem Tisch. Auch der DF hat hierzu Modelle entwickelt.