Der Deutsche Frauenrat fordert, die Situation geflüchteter, oft schwer traumatisierter Frauen und Mädchen umgehend und nachhaltig zu verbessern.
Hierzu gehört insbesondere:
Aufenthaltserlaubnis
- Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Asylgründe, keine Abschiebung von Schwangeren und Müttern mit Säuglingen bis mindestens sechs Monaten.
- Aufhebung von Wohnsitznahmebeschränkung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.
- Die konsequente Anwendung der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes und der entsprechenden Regelungen im jeweiligen Polizeirecht auch in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften.
Unterbringung
- Keine Unterbringung allein reisender Frauen in gemischtgeschlechtlichen Sammelunterkünften.
Getrennte, abschließbare Waschräume für Männer und Frauen (Gefahr gewaltsamer/ sexueller Übergriffe).
- Familiengerechte Unterbringung, insbesondere für Schwangere
- Vorhalten von barrierefreien Unterkünften
- Ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln
Gesundheitsversorgung
- Muss Bundesaufgabe sein und aus Steuermitteln finanziert werden und sie muss Flüchtlingen von Beginn an zugänglich sein.
Kitas/ Schulbildung/ Ausbildung
- Sprachkurse, schulische und berufliche Bildung unmittelbar nach der Erstaufnahme für alle, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Zusätzliche Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder, um deren Müttern die Teilnahme an Bildungsangeboten zu ermöglichen.
- An den Lebenslagen orientierte Sprachkurse.
- Die Sensibilisierung für die besonderen Bildungsbedürfnisse von Mädchen auch im Hinblick auf berufliche Orientierung. Schulbildung muss auch über den Zeitraum hinaus in dem Mädchen und Frauen schulpflichtig sind, möglich sein.
Geschlechtergerechte Beratung und Betreuung – auch unter Berücksichtigung der sexuellen Identität
- Vor Ort durch Sozialarbeiterinnen und ausgebildete Dolmetscherinnen,
- Informationen zu örtlichen Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern (in mehreren Sprachen) vorzuhalten.
- Schnellen und unbürokratischen Zugang zu Frauenhäusern, bundeseinheitlich zu regeln und zu finanzieren.
- Frauenspezifisch-interkulturelle Weiterbildung für SozialarbeiterInnen
- Koordinierung, Begleitung und konstante Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger; ehrenamtliches Engagement darf staatlichen Auftrag nur ergänzen (nicht ersetzen).
- Darüber hinaus ist eine soziale und therapeutische Begleitung im Hinblick auf die Entwicklung neuer Lebensperspektiven notwendig.
- Einen geschlechtssensiblen Umgang von Polizei, Behörden und anderen staatlichen Stellen sowie ausreichend Beamtinnen, Dolmetscherinnen und weibliche Betreuungs- sowie Bezugspersonen.
Beschluss vom 8.11.2015