Besonders schutzbedürftige Geflüchtete frühzeitig zu identifizieren, ist die Voraussetzung dafür, ihren speziellen Schutz- und Versorgungsbedarfen gerecht zu werden. Eine systematische Identifizierung ist vor allem bei Personengruppen wichtig, deren besondere Schutzbedürftigkeit bislang häufig nicht erkannt wird. Dies gilt in besonderem Maße für Frauen und Mädchen, die unter Geflüchteten überdurchschnittlich häufig von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie von sexualisierter und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.
Der Deutsche Frauenrat fordert Bund und Länder dazu auf, unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Fachstellen ein bundesweit einheitliches und qualitativ hochwertiges Verfahren zur vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung zu etablieren, die mit Anwendung der Screening‑Verordnung ab Juni 2026 vorgesehen ist. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
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