Der Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ muss seit der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages in 1997 auch in Deutschland sichergestellt werden. Zudem enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 das Verbot der Entgeltdiskriminierung. De facto jedoch ist der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern seit 1995 bis in die Gegenwart sogar noch angestiegen.