Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, die Entgelttransparenzrichtlinie unverzüglich umzusetzen. Sie bietet die Chance, Entgeltgerechtigkeit auf betrieblicher Ebene endlich durchzusetzen.
Dass Deutschland bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 keine wirksame gesetzliche Regelung eingeführt hat, stellt einen Verstoß gegen Unionsrecht dar. Dieser Rechtsbruch schwächt die Durchsetzung von Entgeltgleichheit, benachteiligt Beschäftigte und schafft zugleich Rechtsunsicherheit für Unternehmen.
Dabei gibt es dringenden Handlungsbedarf: Der Gender Pay Gap liegt unverändert bei 16 Prozent und zeigt, dass die bisher genutzten Instrumente nicht ausreichen, um Entgeltdiskriminierung zu verhindern. Zudem belegen zwei Evaluationen, dass das bisherige Entgelttransparenzgesetz unwirksam ist. Frauen tragen die Folgen dieses Defizits ihr Leben lang: durch geringere Einkommen, eingeschränkte Vermögensbildung und niedrigere Alterssicherungsansprüche. Die Entgelttransparenzrichtlinie zielt darauf ab, Entgeltstrukturen offenzulegen, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede aufzudecken und Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt die Unternehmen in die Pflicht, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen. Wer die Umsetzung der Richtlinie in Frage stellt, schafft nicht nur Rechtsunsicherheit für Unternehmen, sondern bestraft auch diejenigen Arbeitgeber, die Lohngerechtigkeit bereits aktiv unterstützen und voranbringen wollen. Arbeitgeber müssen die Verantwortung für ihre Entgeltpraxis übernehmen und Beschäftigte ihre Rechte ohne Hürden wahrnehmen können.
Entgelttransparenz allein wird den Gender Pay Gap nicht schließen. Der Deutsche Frauenrat bekräftigt daher, dass die Umsetzung der Richtlinie Teil einer umfassenden Gleichstellungspolitik sein muss, die auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen, die Aufwertung frauendominierter Berufe, eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit und die Stärkung tariflicher Strukturen zielt.
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