Der Deutsche Frauenrat ruft die Bundesregierung auf, das Entgelttransparenzgesetz unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Evaluierung zu einem wirkungsvollen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterzuentwickeln und fordert insbesondere:
- Alle Unternehmen müssen verpflichtet werden, regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) betriebliche Prüfverfahren durchzuführen und deren Ergebnisse als Entgeltberichte betriebsintern zu veröffentlichen; in den Prozess müssen die Interessenvertretungen voll umfassend eingebunden sein.
- Ausschließlich vom Gesetzgeber zertifizierte Prüfinstrumente, die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung aufdecken, dürfen für die Durchführung eines gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Prüfverfahrens zugelassen werden.
- Festzuschreiben sind Verfahren, nach denen bei festgestellter Entgeltdiskriminierung auf betrieblicher Ebene deren Beseitigung durchgesetzt wird.
- Der individuelle Auskunftsanspruch ist auf alle Beschäftigten auszuweiten; die Anzahl der Personen der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts ist abzusenken.
- Die qualitative Ausgestaltung des Auskunftsanspruches ist zu verbessern (Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt sowie alle Entgeltbestandteile, Vergleich über die eigene Entgeltgruppe hinaus).
- Kommt ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren nicht oder nicht ausreichend nach, müssen wirksame Sanktionen greifen.
Alle Regelungen sind analog auf Beschäftigte im öffentlichen Dienstes sowie die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.