Der Deutsche Frauenrat ruft die Bundesregierung auf, das Entgelttransparenzgesetz unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Evaluierung zu einem wirkungsvollen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterzuentwickeln und fordert insbesondere:
Alle Regelungen sind analog auf Beschäftigte im öffentlichen Dienstes sowie die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
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