Der Deutsche Frauenrat fordert, den gesetzlichen Anspruch des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für geflüchtete Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer voll umfänglich zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu kontrollieren.
Die spezifische Situation geflüchteter Mädchen und Jungen, junger Frauen und Männer und ihr aus Traumatisierungen, erlittener Gewalt und Übergriffen resultierender Hilfebedarf muss zur Gewährleistung der Hilfen nach § 41 SGB VIII („Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung“) entsprechend berücksichtigt werden.